| Einsatz von drahtlosen Mikrofonanlagen |
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Funkmikrofone unterstehen dem dem Fernmeldegesetz. Je nach Sendeleistung und Frequenzband sind die drahtlosen Mikrofone konzessionspflichtig. Die von Showtech eingesetzten Anlagen gehören alle in diese Kategorie. Gemäss Gesetz sind sämtliche Personen welche ein solches Gerät einsetzen, verpflichtet eine entsprechende Konzession zu lösen.
Das BAKOM unterscheidet folgende Anwendungen: - Abholmiete: Der Kunde installiert und betreibt die Anlage selbstständig
- Kauf: Die Anlage ist beim Kunden fix installiert oder wird mobil eingesetzt Konzession ist durch Kunde zu lösen.
- Miete der Anlage inkl. Betreuung durch Showtech - Personal. Konzession kann durch Showtech gestellt werden.
Frequenzänderung für drahtlose MikrofoneNach einem Bundesratsentscheid vom November 2008, dürfen ab dem 01.01.2013 Funkmikrofone welche im UHF - Frequenzband 790 – 862 MHz arbeiten, nicht mehr genutzt werden. Links und Downloads: Drahtlose Mikrofone: infos BAKOM Konzessionsgesuch für drahtlose Mikrofonanlagen
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